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Europäische Zusammenarbeit
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der unterzeichnenden Verbände in einer „Internationalen Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände“
Mit dieser Vereinbarung wird die „Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufsund Fachverbände“ (IGhB) gegründet.
Ziele und Aufgaben
Im zusammenwachsenden Europa ist die Frage der sozialen Verantwortung für die Integration, Förderung und größtmögliche Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen, sozialen, geistigen und/oder körperlichen Behinderungen von besonderer Bedeutung. In der Wahrnehmung dieser Verantwortung spiegelt sich die Ausrichtung Europas und seiner Institutionen als eine soziale und humane Wertegemeinschaft. Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB 2003) wurde die Forderung „Teilhabe verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen, Selbstbestimmung ermöglichen“ europaweit postuliert.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen tragen durch ihr professionelles Handeln dazu bei, diesem Anspruch Rechnung zu tragen.
Die unterzeichnenden Verbände wollen länderübergreifend gemeinsam berufspolitisch aktiv werden, sich für die Profession einsetzen und die Heilpädagogik international fördern und verbreiten.
Die Zusammenarbeit der Verbände soll außerdem dazu beitragen
- sich in relevanten berufspolitischen Fragen abzustimmen und gemeinsam zu äußern,
- den fachlichen Austausch zu pflegen,
- die Standards der Ausbildung von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zu festigen und auszubauen,
- gegenseitige Unterstützung beim Aufbau verbandlicher Strukturen zu leisten,
- die Heilpädagogische Praxis kritisch und unterstützend zu begleiten,
- eine gemeinsame Berufsethik zu beschreiben,
- Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Europa fortzubilden.
Die in der IGhB zusammengeschlossenen Verbände werden sich mit gemeinsamen Stellungnahmen zu Entwicklungen der nationalen, europäischen und internationalen Sozialpolitik zu Wort melden. Sie verstehen sich als fachkompetente Ansprechpartner der nationalen und europäischen Gremien in Fragen der Heilpädagogik und Berufsgruppe der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.
Weitere Verbände sind aufgefordert und herzlich eingeladen an der weiteren Gestaltung einer internationalen Zusammenarbeit mit zu wirken.
Die Organe der IGhB sind
1. Die Vollversammlung
2. Das Exekutivkomitee
1. Die Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus den Vorständen der Mitgliedsverbände. Sie trifft sich alle zwei Jahre zur Beschlussfassung über die grundlegenden und strategischen Aufgaben.
2. Exekutivkomitee
Jeder Verband entsendet 2 Personen als Mitglieder in ein Exekutivkomitee. Dieses tritt nach Bedarf, mindestens aber 2x im Jahr zusammen. Das EK berät die aktuellen Aufgaben der Gesellschaft und handelt in ihrem Namen. Die Mitglieder des EK wählen aus ihrem Kreis eine Präsidentin/ einen Präsidenten, die / der die Gesellschaft öffentlich repräsentiert. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Das EK verwaltet die der IGhB zur Verfügung stehenden Finanzmittel und legt über deren Verwendung den Vorständen der Mitgliedsverbände jährlich Rechenschaft ab.
Sitz der Gesellschaft
Die IGhB richtet eine Geschäftstelle ein. Der Ort der Geschäftsstelle ist auch der Sitz der Gesellschaft.
Finanzierung
Die Kosten für die Arbeit in den Gremien tragen die Mitgliedsverbände im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst. Alternativ ist eine Umlagefinanzierung auf der Basis von Mitgliederzahlen für die Aktivitäten der Gesellschaft möglich. Über alle Finanzierungsfragen, auch über die einer zu unterhaltenden Geschäftsstelle, wird in einer Vollversammlung einvernehmlich entschieden.
Europäische Akademie für Heilpädagogik (EAH)
Die Europäische Akademie für Heilpädagogik im BHP e.V. (EAH) bietet der Gesellschaft eine Möglichkeit zur Mitarbeit, z.B. als Plattform für die Weiterbildung ihrer Mitglieder. Jeder in der IGhB vertretenen Berufs- und Fachverbände soll einen Sitz im Beirat der EAH erhalten.
Mitgliedschaft
Mitglied in der IGhB können Verbände werden, die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen *) in außerschulischen und schulischen Arbeitsfeldern vertreten. Sie müssen einen Status als juristische Person besitzen.
Über die Aufnahme neuer Mitgliedsverbände entscheidet das Exekutivkomitee. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist durch eine Austrittserklärung mit dreimonatiger Frist zum Jahresende möglich. Der Ausschluss eines Mitgliedsverbandes bedarf einer 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder einer Vollversammlung.
*) synonym verwendet für Sonder,- Behinderten-, Rehabilitationspädagogen
Ulm, den 17. November 2005
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