Leitlinien zur Professionsentwicklung in der Heilpädagogik
Vorwort
Die IGhB legt hiermit Leitlinien zur Professionsentwicklung für ihre Mitgliedsorganisationen vor. Sie beschreibt trotz unterschiedlicher kultureller und historisch-politischer Bezüge eine gemeinsame Sichtweise heilpädagogischen Denkens und Handelns.
Die IGhB will durch ihre Tätigkeit Beiträge zur internationalen Verständigung in ihrem Fachgebiet leisten und beschreibt qualitative Standards und professionsbezogene Aufgaben und Kompetenzen.
Die IGhB wurde 2005 gegründet. Ihr gehören zur Zeit sieben heilpädagogische Berufs- und Fachverbände aus Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowakei und Ungarn an.
Aufgaben der Berufs- und Fachverbände
Die Berufs- und Fachverbände gewährleisten durch geeignete Qualitätssicherungsinstrumente die Qualität heilpädagogischer Dienstleistungen. Sie übernehmen in einigen Mitgliedsländern bereits hoheitliche Aufgaben der Registrierung und Zertifizierung von Professionsangehörigen und Einrichtungen sowie ihrer Selbstorganisation auf der Basis berufsethischer Grundverpflichtungen für die in ihr organisierten Mitglieder.
Die Aufgabe von Berufs- und Fachverbänden in der IGhB ist grundsätzlich die Wahrnehmung der spezifischen Interessen der in ihnen organisierten Mitglieder. Die Verbände wirken in ihren jeweiligen Gesellschaften partizipativ und fördern durch ihre Aktivitäten den gesellschaftlichen Dialog.
Die Interessenvertretung bezieht sich darauf, berufspolitische Vertretungsbotschaften in der Fachöffentlichkeit zu platzieren und über ihre berufliche Tätigkeit zu informieren.
Ein Berufs- und Fachverband sorgt für die Verzahnung von Theorie und Praxis des Berufsfeldes durch Mitwirkung in Gremien der Ausbildungsstätten (Universitäten / Hochschulen / Fachschulen) sowie in Träger- und anderen Fachverbänden. Er fördert die fachlichen Kompetenzen seiner Mitglieder durch die Weitergabe relevanter Fachinformationen und durch das Angebot von berufsspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie der Forschung in der Heilpädagogik.
Die in der IGhB zusammen geschlossenen Berufs- und Fachverbände verstehen sich als beratende Organisationen der Politik in allen Fragen der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben. Sie beteiligen sich an öffentlichen Debatten der Bedarfe von behinderten und beeinträchtigten Menschen und wirken an Gesetzgebungsverfahren konstruktiv mit. Sie suchen die Kooperation mit Selbsthilfeorganisationen und Behindertenverbänden.
Die IGhB will diese Entwicklung europaweit fördern, neue Mitgliedsverbände gewinnen und sie bei der Entwicklung und Implementierung solcher Dienstleistungen unterstützen.
Arbeitsfelder von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Die Berufsgruppe der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen orientiert sich in ihrem beruflichen Handeln grundsätzlich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die im Jahre 2001 von der Vollversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet worden ist.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten zumeist interdisziplinär.
Die folgende Zusammenstellung möglicher heilpädagogischer Handlungsfelder ist Tätigkeits-bzw. Lebensort bezogen. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zudem sind einzelne Handlungsfelder nur in bestimmten Mitgliedsländern der IGhB wieder zu finden:
- Tätigkeitsbezogene Handlungsfelder:
- Heilpädagogische Frühförderung und Früherziehung
- Heilpädagogische Elementar- und Vorschulerziehung
- Umsetzung der Anforderungen von Integration und Inklusion
- Schul- und Erziehungsberatung
- schulbegleitende Maßnahmen, Sonderschulen, integrative Beschulung
- Präventive Hilfen
- Integrative und separative Berufsvorbereitung und Ausbildung
- Anleitung und Assistenz in Eingliederungsmaßnahmen, beschützenden Werkstätten, Beschäftigungsprogrammen, beschützenden Arbeitsplätzen sowie Beratung der Arbeitgeber und nichtbehinderter Arbeitnehmer
- Assistenz im Wohnen und bei Freizeitaktivitäten
- Heilpädagogische Erwachsenbildung (Andragogik)
- Pädagogisch-therapeutische Felder wie Logopädie und Psychomotoriktherapie
- Heilpädagogische Gerontagogik
- Leitung von Institutionen
- Forschung
- Lebensortbezogene Handlungsfelder:
- Frühgeborenenstation / Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren und Ambulanzen
- Heilpädagogische, logopädische und psychomotorische Praxen bzw. Dienststellen
- Sonderkindergärten, heilpädagogische Kindergärten, integrative Kindergärten, Integrative Kindertageseinrichtungen und Horte, Schulkindergärten, schulvorbereitende Maßnahmen
- Erziehungs-, Familien- und Schulberatungsstellen / Familienzentren
- stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe (z.B. Tagesgruppen und Heime)
- Kliniken für Psychiatrie/Psychotherapie
- Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Familienentlastende Dienste
- Alternative Projekte im Bereich der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (z.B. intensive heilpädagogische Einzelmaßnahmen)
- Schulen (Regel-, Sonder- und Förderschulen)
- Freie Praxen (heilpädagogische, kinder- und jugendpsychiatrische, pädagogische, psychologisch-psychotherapeutische Praxen)
- Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke / Rehabilitationseinrichtungen / Werkstätten für behinderte Menschen
- stationäre und teilstationäre Wohnheime und Wohngruppen der Behindertenhilfe
- Altenwohn- und Pflegeheime
- Fachschulen, Hochschulen und Universitäten
- Berufs- und Fachverbände
- Bildungsdepartemente, Fürsorgedepartemente
In einigen europäischen Ländern sind Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Ambulanzen, Diagnosezentren) typische Handlungsfelder unserer Profession.
Aus und Weiterbildung von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Heilpädagogisches Handeln ist professionelles Handeln.
Die berufsqualifizierenden Kompetenzen ergeben sich aus der Aus- und Weiterbildung der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Der Ausbildungsabschluss (Diplom, MA, BA, Fachschule etc.) dokumentiert das geforderte Wissen und Können. Die IGhB hält hier das Instrument des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) für zunächst ausreichend geeignet, Befähigungsprofile in einem vergleichenden Raster darzustellen.
Ein Vergleich der Kompetenzprofile in den verschiedenen Ländern soll nicht Aufgabe dieser Leitlinien sein, in der nur die für alle Länder zutreffende Grundaussagen zur Profession im Vordergrund stehen.
Die Profession "Heilpädagogin / Heilpädagoge" kennt drei Ausbildungsebenen:
- die wissenschaftlich-universitäre Ausbildung (Promotion / Diplom / Bachelor / Master)
- die Ausbildung an Fachhochschulen (Universities of applied Science) Diplom (FH) / Bachelor / Master und
- die Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien (vor allem in Deutschland) "staatl. anerkannter Heilpädagoge".
Die unterschiedlichen Ebenen stellen sowohl die wissenschaftliche Grundlegung der Disziplin als auch deren Handlungskompetenz sicher.
Kompetenzen
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen verfügen über besondere methodisch-therapeutische und methodisch-didaktische sowie rehabilitative Kompetenzen (z.B. in der Sprach- und Kommunikationsförderung, Bewegungsförderung, Gesprächs- und Spieltherapie, um nur einige Aspekte zu nennen).
Sie sind in ihren Aufgaben- und Handlungsfeldern selbständig und professionell tätige Fachleute. Sie sind kompetent, die Notwendigkeit einer heilpädagogischen Behandlung zu beurteilen und ihre Form, Frequenz und Dauer zu bestimmen.
Eigenverantwortlich und ausschließlich sind sie insbesondere dort tätig, wo durch gesetzliche Vorgaben heilpädagogische Hilfen und Maßnahmen beschrieben sind. Heilpädagogische Hilfen können nur durch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erbracht werden.
Auf Grund seiner Ausbildung verfügt der Heilpädagoge bzw. die Heilpädagogin über spezifische berufsqualifizierende Kompetenzen:
- Fachkompetenzen: wissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Beurteilung und Diagnostik, Behandlung und Therapie, Bildung, Förderung, Begleitung, Beratung, Forschung und Planung.
- Soziale Kompetenzen: Fähigkeit zur Zusammenarbeit im sozialen System und in disziplinären und interdisziplinären Situationen
- Reflexive Kompetenz: aufgrund seiner eigenverantwortlichen Zuständigkeit für sein fachliches Handeln muss der Heilpädagoge bzw. die Heilpädagogin befähigt sein, sein bzw. ihr Handeln angemessen zu reflektieren (reflexive Evaluation, Intervision, Supervision). Die Evaluation orientiert sich primär an fachlichen und normativ-ethischen Werten.
Berufsbezogene Aufgaben und Forderungen
Das heilpädagogische Handeln ist grundsätzlich auf die Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ausgerichtet.
Darüber hinaus sind Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in ihrer Disziplin wissenschaftlich und forschend tätig. Sie schaffen die Grundlagen für praktisches Alltagshandeln und regen die heilpädagogische Praxis zu einem fachlichen Diskurs mit der Wissenschaft an bzw. greifen in fachlichem Austausch deren Fragen auf.
Heilpädagogische Handlungskonzepte integrieren Prävention, Diagnostik, Indikation, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen und Methoden der Förderung, Erziehung, Bildung, Beratung, Therapie, psychosoziale Rehabilitation und Begleitung ihrer Adressaten in ihrem jeweiligen Bezugsfeld.
Dieses ganzheitliche Vorgehen erfordert das Verstehen von individuellen Möglichkeiten und Begrenzungen des Klienten ebenso wie die Einschätzung von Erwartungen, Hindernissen und auch Kompetenzen des sozialen Umfeldes. All dies zusammen soll zur bestmöglichen Partizipation und zur Erreichung einer hohen persönlichen Lebensqualität beitragen. Das heilpädagogische Handeln richtet sich auf die ganze Person, auf deren Beziehung zur gegebenen Situation und den institutionellen Bedingungen.
Zu den Aufgaben von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen - je nachdem mit entsprechender Zusatzausbildung - gehören auch die Strategie und Konzeptentwicklung in Einrichtungen, Supervision, Qualitätsentwicklung sowie die Übernahme von Management- und Leitungsfunktionen. Eine zunehmend größer werdende Anzahl von Berufsangehörigen betreibt eine eigene freie Praxis, die durch die nationalen Verbände qualitätsgesichert werden kann.
Die Aufgaben unserer Profession sind länderspezifisch in den Veröffentlichungen der Mitgliedsländer der IGhB beschrieben.
Heilpädagogik als wissenschaftliche Disziplin
Heilpädagogik bezeichnet die empirische Wissenschaft des Diagnostizierens, Therapierens, der Förderung, Bildung und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie der Beratung und sonstigen Unterstützung von Angehörigen.
Für die Heilpädagogik ist es bezeichnend, dass sie individuell, interaktiv, wert- und sinnorientiert ausgerichtet ist. Sie geht einerseits von der Komplexität menschlichen Daseins aus und unterstützt in einem persönlichen Hilfsangebot den Menschen mit einer Behinderung bei seiner Entwicklung, Selbständigkeit und Partizipation und berücksichtigt und beeinflusst andererseits die relevanten gesellschaftlichen Bedingungen, zur Ermöglichung einer umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Diese Arbeit wird, wenn nötig, hilfreich unterstützt durch die Erkenntnisse aus der Neurologie, Pädiatrie, Soziologie, Psychiatrie Gerontologie, Somatopathologie, Entwicklungspsychologie, klinische Psychologie, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie, Psychotherapie, dem Sozialrecht, der Linguistik u.a.m.
Aus der Heilpädagogik haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Schwerpunktsetzungen entwickelt wie beispielsweise Spezial,- Sonder-, Behinderten-, Ortho-, Rehabilitationspädagogik, aber auch die Sozialarbeit und die Sozialpädagogik.
Normative und ethisch-anthropologische Grundannahmen
Das Bewusstsein um und die Auseinandersetzung mit normativen, ethischen und anthropologischen Grundannahmen und Themen ist ein unbedingter und grundlegender Teil der Disziplin der Heilpädagogik. Dies ist mit ein Grund, weshalb die Heilpädagogik und damit auch die IGhB mit ihren Mitgliedsverbänden in der Lage ist, profiliert und versiert zu gesellschaftspolitischen Fragen und Problemen Stellung zu beziehen, sowie selber ethische Diskurse über Werte und Normen zu initiieren.
Die IGhB beruft sich in erster Linie auf die Menschenrechte.
Dieser Bezug zur Menschenwürde wird manifest in der Allgemeinen Deklarationen der Menschenrechte, so wie diese in den entsprechenden Verlautbarungen und Gesetzen grund- und niedergelegt sind. Besonders relevante Dokumente für die Heilpädagogik sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Internationale Verpflichtung über bürgerliche und politische Rechte, sowie die Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung und die UN Deklaration über die Rechte behinderter Menschen. Im Rahmen der Würde von Menschen mit besonderen Bedürfnissen muss vor allem auf die Verlautbarungen der UNESCO, der WHO, sowie die Erklärung von Salamanca verwiesen werden. Die Heilpädagogik setzt sich in diesem Kontext immer wieder für die Rechte aller Menschen und für einen würdevollen Umgang mit ihnen ein.
Die Heilpädagogik geht von dem Selbstverständnis aus, dass jeder Mensch schon von Anbeginn seines Lebens Person ist - er muss es nicht erst noch werden. Dies ist an keinerlei Bedingungen - wie zeitliche Orientierung, Selbstbewusstsein o.ä. - geknüpft.
Dieser Anspruch der unbedingten Achtung der Würde des Menschen findet sich in der Heilpädagogik vor allem auch in den Handlungs- und Problemfeldern, sowie den Grenzsituationen am Anfang und am Ende des Lebens wieder: in der heilpädagogischen Arbeit mit früh geborenen Kindern, sowie mit Komapatienten, bzw. mit dementen Personen, muss die Heilpädagogik die subjektiv-individuelle, die körperliche, die psychische, sowie die emotionale und spirituelle Integrität eines jeden Menschen wahren, pflegen und gegebenenfalls verteidigen.
Im Rahmen der Forderungen nach einer umfassenden sozialen Gerechtigkeit für alle Menschen ist in diesem Kontext vor allem das unhintergehbare Recht auf Selbstbestimmung für und mit Menschen mit Behinderungen zu nennen. Zudem sollen und müssen sie das Recht auf Teilhabe und Teilnahme verwirklichen können.
In der Heilpädagogik geht man davon aus, dass der Mensch auf den Dialog mit dem anderen Menschen angewiesen ist, weshalb die Heilpädagogik in ihren konkreten Konzepten und Handlungen immer wieder diese intersubjektive Orientierung in ihren Handlungsfeldern mit berücksichtigt. Der Mensch ist für eine Person, welche sich entwickelt, welche lernt, welche sich bildet und für welche diese Prozesse lebenslang von Bedeutung sind.
Gerade in dieser lebenslangen Begleitung sind die Begriffe und Phänomene der Erziehung und Bildung für die Heilpädagogik relevant: Erziehung ereignet sich vor allem in den pädagogischen Prozessen zu Beginn des Lebens, sie reicht manchmal noch bis in der Zeit des Erwachsenseins hinein. Darüber hinaus stellt auch Bildung einen lebenslangen Prozess dar, in welchem die Heilpädagogik vor allem im Erwachsenenalter, sowie in der Arbeit mit alten Menschen tätig wird.
Ziele und Aufgaben der IGhB / Sozialpolitische Forderungen
Die Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände will zur Verwirklichung des Inklusionauftrages in den jeweiligen Mitgliedsländern beitragen. Inklusion, Integration und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein unabdingbares Ziel heilpädagogischer Arbeit. Deshalb wird sich die IGhB in die politischen Debatten hierzu fachlich einbringen und sich in den vielfältigen Diskurse in den jeweiligen Mitgliedsländern zu Wort melden.
Die Ziele und Aufgaben der Gesellschaft sind in der Vereinbarung zur Zusammenarbeit der teilnehmenden Verbände beschrieben (www.europaed.eu)
Diese Leitlinien sind erstmalig in einem internationalen Rahmen formuliert worden. Die Heilpädagogik entwickelt sich hierdurch immer mehr zu einer europäischen Disziplin. Ihre Weiterentwicklung wird einhergehen mit einer stetigen Spezifizierung dieser Leitlinien.
Verabschiedet auf der Sitzung des Exekutivkomitees der IGhB in Utrecht / Niederlande und zur Ratifizierung den Vorständen der Mitgliedsverbände übersandt.
Utrecht, den 19. April 2008
Prof. Dr. Karin Bernath
Präsidentin